Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,7510
BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83 (https://dejure.org/1983,7510)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1983 - 1 WB 19.83 (https://dejure.org/1983,7510)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1983 - 1 WB 19.83 (https://dejure.org/1983,7510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,7510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 D 59.75
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 03.03.1983 - 1 WB 20.83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83
    Der Antrag, mit dem der Antragsteller hinsichtlich der zum 1. April 1983 unter vorangehender Kommandierung ab 21. März 1983 verfügten Versetzung zur FmAusbKp 1/... in R. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung begehrte, wurde mit Beschluß des Senats vom 3. März 1983 - 1 WB 20/83 - als unbegründet zurückgewiesen.
  • BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82

    Berücksichtung der familiären Situation bei der Versetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83
    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei wird und nachbesetzt werden muß (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht